Die Berechnung meines Honorars für Wertermittlungen erfolgt in Anlehnung an die Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 34 und §§ 6 und 7, Normalstufe.
Für Objektbesichtigung und erstellen des Schriftsatzes zur Erstattung von Sachverständigengutachten berechne ich zum tatsächlich entstandenen Aufwand mit einem bestimmten Stundensatz.
Die Präzisierung des Stundenaufwandes erfolgt nach Ortsbesichtigung. Tatsächlich entstehende Nebenkosten berechne ich nach § 7 HOAI.